Modulprüfung Modul 12A

Prüfungsart: Mündliche Prüfung, in Präsenz
Bitte beachten Sie auch die Hinweise weiter unten!

Prüfungsdauer: 20 Minuten, Termine siehe unten!
Prüfer:innen (1) Dr. Volker Schmitt oder N.N.
(2) Prof. Daniel Dreesmann
Prüfungsstoff: Inhalt der 3 Lehrveranstaltungen des Moduls
   

 

 

 

 

 

 

 

Prüfungsphase

Prüfungstag

Datum

Prüfungsphase 1
 
 Prüfungsphase 2
 

 

 Prüfungszeiten:

1. 09:00 - 09:30 Uhr          4. 11:00 - 11:30 Uhr
2. 09:30 - 10:00 Uhr          5. 11:30 - 12:00 Uhr
3. 10:00 - 10:30 Uhr          6. 12:00 - 12:30 Uhr

 Anmeldeverfahren - Hinweise

+++Um allen Studierenden gerecht zu werden, bitten wir um Flexibilität! Vielen Dank. +++
  • Sie melden sich bitte schriftlich per E-Mail an lehre-biologiedidaktik@uni-mainz.de an.
  • Schreiben Sie bis zum  um 12:00 Uhr mit der Betreffzeile "M.Ed. 12A - Modulprüfung"
  • Bitte geben Sie 2 Prüfungstage (1. Präferenz, 2. Präferenz) aus beiden Prüfungsphasen an.
  • Bitte halten Sie sich alle Prüfungszeiten für die genannten Tage (9:00 - 12:30 Uhr) frei. Dies erleichtert die Planungen.
  • Ihren Prüfungstermin erhalten Sie ab dem  per E-Mail. Wir bemühen uns, die 1. Präferenz zu berücksichtigen, bitten aber um Verständnis, wenn wir diese nicht in allen Fällen erfüllen können.
  • Sie bestätigen den Termin innerhalb von zwei Arbeitstagen per E-Mail. Erst dann sind Sie zur Prüfung angemeldet!
  • Bitte beachten: Der Prüfungstermin ist verbindlich und kann nur in Notfällen (Nachweis einer Erkrankung durch Attest usw.) verschoben werden. Eine Anmeldung in Jogustine ist nicht erforderlich!
  • Termine in Präsenz können auch kurzfristig als Teams-Termine angeboten werden, sofern es die Rahmenbedingungen erforderlich machen.

Bitte beachten:
Studierende mit "kleinem Fach" Biologie sowie Studierende, denen Teile des Moduls z.B. im Rahmen von Erasmus-Studienaufenthalten anerkannt wurden, treffen bitte individuelle Absprachen mit dem Modulbeauftragten (Prof. Dreesmann).

Hinweis:

Die Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter verlangt eine mündliche Modulprüfung im Fach Biologie. Der Fachbereich hat sich darauf verständigt, dass diese im Modul 12A abzulegen ist. Hierzu heißt es in der LVO:

§ 5 Strukturelle Anforderungen für die Anerkennung

(11) Die Prüfungsordnungen für die Masterstudiengänge sehen jeweils eine Modulprüfung als mündliche Prüfung in folgenden Fächern vor:

1. für das ... Lehramt an Gymnasien ... im Fach Bildungswissenschaften sowie in den beiden Fächern gemäß § 2 Abs. 3 bis 5 (...)

Das fachlich zuständige Ministerium - Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen - ist zu diesen Prüfungen einzuladen; eine von ihm zur Teilnahme an einer solchen Prüfung beauftragte Person ist zusätzliches Mitglied der Prüfungskommission.